Erstattung der Elternbeiträge und OGS-Gebühren für Januar 2021

Antragsteller

BG-Kreistagsfraktion

Beschlussantrag/Anfrage

Der JHA beschließt die Erstattung der Elternbeiträge und der OGS-Gebühren für Januar 2021 und darüberhinaus, sollten die Pandemiebeschränkungen länger andauern.

 Schilderung des Sachverhalts
Das Land NRW hat am 06.01.2020 mitgeteilt, in der Kindertagesbetreuung in den „eingeschränkten Pandemiebetrieb“ zu wechseln. Dies beinhaltet u. a., dass der Betreuungsumfang für alle Kinder ab dem 11.01. um 10 Stunden reduziert wird (15, 25 und 35 Stunden – statt 25, 35 und 45 Stunden). Darüberhinaus appellierte NRW-Familienminister Dr. Stamp an die Eltern, ihre Kinder nach Möglichkeit zu Hause zu betreuen, um die Corona-Infektionen einzudämmen. Diese Einschränkungen sollen mindestens bis zum 31.01.2021 bestehen bleiben.

Zeitgleich soll in den Schulen für alle Jahrgangsstufen der Präsenzunterricht ausgesetzt werden, d. h. Schüler müssen zu Hause unterrichtet und betreut werden. Eine Betreuung soll nur in Form einer Notbetreuung für Schüler der Klassen 1 bis 6 angeboten werden, die zu Hause nicht betreut werden können.

Wir sind der Meinung, dass man Eltern, die ohnehin finanziell stark belastet sind, nicht zumuten kann, Geld für eine Betreuung zu bezahlen, die im Wesentlichen nicht stattfindet.

Wir beantragen daher die Erstattung der Elternbeiträge sowie der OGS-Gebühren für den Januar 2021! Sollten die Pandemiebeschränkungen über den Januar hinaus andauern, sollten auch die Elternbeiträge und OGS-Gebühren entsprechend weitergehend erstattet werden.

Soest, 06.01.2021

gez. Robert Bigge                                      Jana De Vidts

Vorsitzender                                               Fraktionsmitglied

BG-Kreistagsfraktion Soest